AGB - Cup Ink Tattoo & Piercing Studio

1. Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, Verkäufe, Terminvereinbarungen und Verträge zwischen dem Cup Ink Tattoo & Piercing Studio und den Kunden. 

Dies umfasst insbesondere:
- Tätowierungen
- Piercings
- Schmuckverkauf 
- Gutscheine 
- Kosmetik - und Duftprodukte 
- Sonderaktionen
- Beratungsgespräche 
- Nachstecharbeiten 

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


2. Leistungen

Die Leistungen erfolgen nach branchenüblichen hygienischen und fachlichen Standards. 

Vor der Behandlung wird der Kunde über mögliche Risiken, Heilungsverläufe und Pflegehinweise aufgeklärt.

Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Leistungen abzulehnen, sofern:
- gesundheitliche Risiken bestehen,
- der Kunde unter Alkohol-, Drogen - oder Medikamenteneinfluss steht,
- anatomische Vorraussetzungen ungeeignet sind, 
- Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit bestehen, 
- oder Motive gegen geltendes Recht oder die Unternehmensgrundsätze verstoßen. 


3. Mindestalter

Tätowierungen und Piercings werden grundsätzlich nur an volljährige Personen durchgeführt. 

Minderjährige können ausschließlich mit schriftlicher Einverständniserklärung sowie persönlicher Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten behandelt werden. 

Ein gültiger lichtbildausweis ist in jeglichem Alter vorzulegen. 


4. Gesundheitsangaben 

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Behandlung relevanten gesundheitlichen Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. 

Das betrifft insbesondere: 

- Allergien
- Hauterkrankungen 
- Infektionen
- Epilepsie
- Schwangerschaft 
- Medikamenteneinnahme
- Blutgerinnungsstörungen
- sonstige gesundheitliche Einschränkungen 

Unvollständige oder falsche Angaben schließen eine Haftung des Auftragnehmers aus, soweit gesetzlich zulässig. 


5. Terminvereinbarungen / Anzahlungen 

Für Terminreservierungen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Die Anzahlung dient: 

- der verbindlichen Terminreservierung,
- dem bereits entstandenen Arbeitsaufwand, 
- Beratungsleistungen,
- Planungs- und Zeitaufwand

Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet. 
Eine Barauszahlung geleisteter Anzahlungen erfolgt grundsätzlich nicht. 
Eine Verrechnung mit einem Gutschein oder Ersatztermin liegt im Ermessen des Studios. 

Für Piercingtermine wird grundsätzlich keine Anzahlung verlangt. 
Vereinbarte Piercingtermine sind dennoch verbindlich und unterliegen den Regelungen zu Terminabsagen und Nichterscheinen gemäß Punkt 6.


6. Terminabsagen/ Nichterscheinen 

Terminabsagen oder Verschiebungen müssen spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. 
Bei kurzfristigeren Absgen behalten wir uns vor, die geleistete Anzahlung einzubehalten. 
Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, ein angemessenes Ausfallhonorar von bis zu 50% des vereinbarten Terminpreises zu berechnen. 
Bei Nichterscheinen ohne Absage behalten wir uns vor, den entstandenen Ausfallschsden bis zu Höhe des vereinbarten Terminpreises geltend zu machen. 

Maßgeblich ist der zuletzt schriftlich vereinbarte Preisrahmen bzw. Tagessatz 

Bei Piercingterminen gelten die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vereinbarten bzw. veröffentlichten Festpreise als Berechnungsgrundlage. 


7. Preise / Preisänderungen 

Alle Preisangaben verstehen sich als individuelle Kalkulation auf Grundlage von:

- Aufwand
- Größe 
- Körperstelle
- Stil 
- Zeitaufwand
- Hautbeschaffenheit 
- Motivänderungen 

Vorab genannte Preise gelten als Schätzungen, sofern kein schriftlicher Festpreis vereinbart wurde. 
Änderungen des Motivs oder erheblicher Mehraufwand können eine neue Preisabsprache erforderlich machen. 


8. Tätowierungen

Das endgültige Erscheinungsbild eines Tattoos kann durch:
- Hauttyp,
- Heilungsverlauf,
- Pflege,
- Sonneneinstrahlung,
- Alterung, 
- Stoffwechsel,
- Bewegung der Haut
 beeinflusst werden. 

Leichte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Der Kunde ist verpflichtet, Motiv, Platzierung, Größe sowie Rechtschreibung vor Beginn der Behandlung sorgfältig zu kontrollieren und freizugeben. 


9. Nachstecharbeiten 

Notwendige Nachstecharbeiten sind bei regulären Tätowierungen innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Termin kostenfrei möglich. 
Der Kunde sollte sich hierfür frühestens sechs Wochen nach dem Termin beim Studio melden, damit das abgeheilte Ergebnis beurteil und ggf. ein Nachstechtermin vereinbart werden kann. 

 Erfolgt die Rückmeldung erst nach Ablauf der sechs Monate, besteht kein Anspruch mehr auf ein kostenfreies Nachstechen. Nachstecharbeiten werden in diesem Fall individuell nach Zeit-, Material- und Arbeitsaufwand berechnet. 
Nachstecharbeiten sind unabhängig von der Frist grundsätzlich kostenpflichtig bei:
- unsachgemäßer oder mangelnder Pflege,
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise,
- Fremdeinwirkung, 
- eigenständige Manipulation, 
- verspäteter Terminvereinbarung,
- Nichterscheinen zum Nachstechtermin,
- Hand- und Fußtattoos
- Aktionsmotive ( WALK IN DAY)

Ob ein kostenfreies Nachstechen möglich ist, liegt im fachlichen Ermessen des Studios. 


10. Cover Ups

Bei Cover - Up - Arbeiten kann keine vollständige Abdeckung des ursprünglichen Tattoos garantiert werden. 
Bestehende Farben, Narben, Hautstruktur sowie Altpigmentierungen können das Endergebnis beeinflussen. Zusätzlicher Zeitaufwand kann gesondert berechnet werden. Nachstecharbeiten bei Cover - Ups sind grundsätzlich kostenpflichtig. 


11. Piercingleistungen

Piercings werden ausschließlich nach vorheriger Beratung und gesundheitlicher Einschätzung durchgeführt. 
Der Heilungsverlauf ist individuell unterschiedlich und unabhängig von:
- Pflege,
- Materialverträglichkeit,
- körperlicher Verfassung,
- Lebensweise,
- äußeren Einflüssen

Eine Garantie auf komplikationsfreie Heilung kann nicht übernommen werden. 
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Pflegehinweise einzuhalten. 
Schäden oder Komplikationen durch unsachgemäße Pflege, eigenständigen Schmuckwechsel oder Fremdeinwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich des Studios. 
Verlust oder Herausfallen von Schmuck nach Verlassen der Geschäftsräume liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Nachkontrollen und Schmuckwechsel können gesondert berechnet werden. 


12. Schmuckverkauf

Sämtlicher angebotener Piercingschmuck ist ausschließlich für abgeheilte Piercings vorgesehen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, auf bekannte Materialunverträglichkeiten oder Allergien hinzuweisen. 

Aus hygienischen Gründen sind sämtliche Verkäufe von:
- Piercingschmuck,
- Ohrringen, 
- Steckern,
- Tunneln, 
- Dehnschmuck
- sonstigem Körperschmuck
Vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.  

Nach Verlassen der Geschäftsräume kann nicht gewährleistet werden, dass der Schmuck ungetragen und hygienisch einwandfrei geblieben ist. Ein Weiterverkauf wäre daher nicht möglich. 
Bereits geöffnete sterile Schmuckverpackungen sind ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen. 


13. Gutscheine

Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.  ( Ausnahme gewonnene Gutscheine oder Aktionsgutscheine) 
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Bei Preisänderungen kann eine Zuzahlung erforderlich sein. 
Gutscheine und Rabattaktionen sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 
Sonderaktionen können jederzeit geändert oder beendet werden. 


14. Kosmetik - und Duftprodukte
 
Geöffnete oder benutzte Kosmetik-, Pflege- oder Duftprodukte sind aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen. 
Duftwahrnehmung, Haltbarkeit und Hautverträglichkeit können individuell unterschiedlich ausfallen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber Inhaltsstoffen eigenständig zu berücksichtigen. 


15. Datenschutz / Foto- und Videoaufnahmen 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Zur Terminverwaltung und Durchführung der Leistungen dürfen Kundendaten gespeichert und verarbeitet werden. 
Foto- und Videoaufnahmen erfolgen ausschließlich nach gesonderter freiwilliger Einwilligung des Kunden. 


16. Gewährleistung / Haftung 

Offensichtliche Mängel sollten dem Studio möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. 

Eine Haftung für Schäden aufgrund:
- falscher Pflege,
- eigenständiger Manipulation,
- verschwiegener Gesundheitsangaben,
- Fremdeinwirkung
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise 
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. 

17. Schlussbestimmungen 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 
Es gilt deutsches Recht. 

Cup Ink 

 

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